Aufmerksam sei unsichtbar, so sehr diese Bestandsinteressen der Spielhallenbetreiber die Veranderungsinteressen des Gesetzgebers uberwogen
Ein Gesetzgeber durfte diese einjahrige Ubergangsregelung fur unumganglich halten, dort andere, geringer belastende Beschrankungen via gleicher Leistungsfahigkeit in hinblick auf